Unter Psychotherapie versteht man nach dem Psychotherapeutengesetz „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.
Psychotherapie bedient sich dabei methodisch definierter Interventionen, die einen systematisch verändernden Einfluss auf seelische Störungen nehmen und die Bewältigungsfähigkeiten des Individuums aufbauen.
Zu den krankheitswertigen Störungen zählt man unter anderem Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, Essstörungen, somatoforme Störungen, Aufmerksamkeits-/Hyperaktivitätsstörungen, Impulskontrollstörungen und chronische Schmerzsyndrome.
In der Psychotherapie kommen nur Verfahren zum Einsatz, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Dies gilt u.a. für den von mir praktizierten Ansatz der Systemische Therapie. Sollte keine krankheitswertige Störung vorliegen, aber dennoch ein Behandlungswunsch, spricht man in diesem Kontext von Beratung bzw. Coaching.
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